Gesuch stellen


Vergaberichtlinien der GGBH

 

Grundsätzliches zur Gesuchspraxis der GGBH:

  • Die Gesuche müssen per Mail eingereicht werden.
  • Nur Gesuche aus dem Bezirk Hinwil werden berücksichtigt.
  • Nur im Bezirk wirksame Projekte und Institutionen werden unterstützt.
  • Alternative Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung (staatliche Stellen) müssen nachweislich ausgeschöpft sein.

 

Für Gesuche von Privatpersonen gilt:

  • Der Nachweis einer Notsituation muss vom Gesuchsstellenden erbracht werden.
  • Das Stopfen von strukturellen Haushaltslöchern und Schuldensanierungen durch die GGBH sind ausgeschlossen.
  • Es werden keine Depotzahlungen für Wohnungen oder Institutionen ausgerichtet.
  • Es werden keine Kostenbeiträge für Zahnbehandlungen übernommen.

 

Der Vorstand der GGBH entscheidet über Gesuche

  • unabhängig und demokratisch,
  • auf der Grundlage der eigenen Vergabelimiten,
  • gemäss den Zweckbestimmungen von Fonds und Stiftung und
  • gemäss Statuten und Leitbild.

 

Gegen die durch Abstimmung gefällten Entscheide des Vorstands bestehen keine Rekursmöglichkeiten.

 

Profil und Zweck der Fonds und Stiftungen

Merkblatt Vergaberichtlinien 2022

GGBH Beitragsgesuch Privatperson

GGBH Beitragsgesuch Vereine und Institutionen